Haushaltshilfe auf Rezept: Unterstützung in schwierigen Lebenslagen
Schnelle Entlastung bei Krankheit, nach einer OP oder rund um die Geburt – direkt über die Krankenkasse finanziert.
Wenn der Alltag durch gesundheitliche Einschränkungen plötzlich ins Stocken gerät, steht Ihnen gesetzliche Hilfe zu. Das H2O-Betreuungsteam ist ein zugelassener Partner der gesetzlichen Krankenkassen. Wir übernehmen die Haushaltsführung für Sie in Bonn, Beuel und dem Rhein-Sieg-Kreis, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung oder Ihre Familie konzentrieren können.

Unterstützung nach einem Unfall oder einer OP
( Ärtztlicher Verordnung § 38 SGB V )

Schwangerschaftshilfe
Haushaltshilfe für Frauen nach Entbindung und Risikoschwangerschaften (§24h SGB V)

Jeder hilfsbedürftige Mensch soll so lange wie möglich dort leben, wo er sich am wohlsten fühlt: Zuhause!
Unsere Leistungen im Überblick
1. Nach Unfall, Operation oder schwerer Erkrankung (§ 38 SGB V)
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP oder bei einer akuten schweren Erkrankung ist die Schonung oft zwingend erforderlich.
- Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen und es lebt keine andere Person im Haushalt, die dies übernehmen kann.
- Gut zu wissen: Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag an (sofern Sie nicht befreit sind).
2. Bei Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung (§ 24h SGB V)
Manchmal verläuft eine Schwangerschaft oder die Zeit nach der Geburt anders als geplant – zum Beispiel bei verordneter Bettruhe oder nach einem Kaiserschnitt.
- Voraussetzung: Schwangerschafts- oder Entbindungsbeschwerden machen die Haushaltsführung unmöglich.
- Ihr Vorteil: Als gesetzliche Leistung der Mutterschaftshilfe ist diese Unterstützung für Sie komplett zuzahlungsfrei!
